FAQ - Antworten auf interessante Fragen
Wir haben hier für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zur Zusammenarbeit und Begrifflichkeiten zu unseren Produkten und deren Technologien zusammengestellt.
Seit 2020 müssen Registrierkassen in Deutschland der Kassensicherungsverordnung entsprechen. Hier Antworten zu einigen Grundsatzfragen:
Begriffe rund um unsere Produktvielfalt - kurz & verständlich erklärt.
Wo finde ich was, wie erreiche ich wen? Was tun, wenn...?
Der Oberbegriff "Kasse 2020" bezeichnet die seit 01.01.2020 geforderten, neuen gesetzlichen Anforderungen zu Registrierkassen/Kassensysteme in Deutschland.
Mittlerweile spricht man von "dem Kassengesetz".
Diese Anforderungen betreffen alle unternehmerischen Tätigkeiten – ob in Handel, Gastronomie oder Handwerk.
"Kasse 2020" ist der Oberbegriff u.a. für folgende Bestimmungen:
• GOBD = Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
• Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen
• Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
• DSFIN-VK
• (EU 2016/2235) Bisphenol-A-freies (BPA) Thermopapier wird Pflicht
und die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO (Meldepflicht der Kassen ab 01.01.2025)
Die "TSE" (Abkürzung für Technische Sicherheitseinrichtung) ist seit dem 01.01.2020 für den ordnungsgemäßen Betrieb eines elektronischen Aufzeichnungssystems (Kasse) vorgeschrieben.
Sie verschlüsselt und speichert manipulationssicher alle relevanten Geschäftsvorfälle des Aufzeichnungssystems. Was gespeichert werden muss, ist in der Kassensicherungsverordnung vorgegeben.
Wichtig: Die TSE muss offiziell zertifiziert sein – nicht die Kassenhardware! Aktuelle PC-Kassensysteme bieten alle Voraussetzungen zum rechtskonformen Betrieb der TSE.
In welcher Form gibt es die TSE?
Sie wird zum einen als Hardwarelösung offeriert, die entweder vom Kassenhersteller direkt verbaut wird oder in den meisten Fällen im externen Gehäuse an den Anschluss der Kasse gesteckt wird. (z.B. spezieller USB-Stick)
So können auch ältere Kassen mit USB-Ports preiswert aufgerüstet werden. Grundsätzlich sollten alle aktuellen PC-Kassen aufgerüstet werden können.
Als weitere Option sind Cloudlösungen entwickelt worden, die nicht nur bei Tabletkassen als umsetzbare Form angesehen werden.
Wichtig ist die offizielle Zulassung der Online/Offline TSE durch das BSI.
Die Antwort ist NEIN.
Nur bei Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems greift die Kassensicherungsverordnung und es muss auch eine TSE eingesetzt werden.
Kassensysteme sind also nicht vorgeschrieben – empfehlen sich allerdings trotzdem bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, denn die manipulationssichere Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie die Belegausgabepflicht sind in den meisten Geschäftssituationen manuell nicht umzusetzen.
Dazu zählen z.B. die fortlaufend nummerierte Erfassung aller (Geschäfts-) vorgänge und die manuelle Erstellung jedes Verkaufsbelegs mit allen vorgegebenen Daten – manipulationssicher! Zwar sind Befreiungen für Waren von geringem Wert geplant, müssen jedoch in einem noch festzulegenden Verfahren beantragt werden. Daher empfiehlt sich selbst in kleinen Betrieben der Einsatz einer elektronischen Kasse.
U.v.m. – konsultieren Sie zu den o.e. Punkten bitte Ihre Steuerberater bzw. das Finanzamt.
Die Antwort ist Ja!
Jeden Steuerpflichtigen, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet, trifft die Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO)
Dieser muss jedem Kunden nach erfolgtem Verkauf zur Verfügung gestellt werden – zumeist in Form eines gedruckten Bons. Daher ist es wichtig, schnellstmöglich für Bondrucker in entsprechender Anzahl und Leistungsfähigkeit zu sorgen.
Alternativ kann der Beleg dem Kunden auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Doch Achtung: Es reicht nicht aus, diesen auf einem Monitor darzustellen! Der Beleg muss dem Kunden per SMS, Email oder Downloadlink zur Verfügung gestellt werden. Das geschieht mittlerweile häufig über QR-Codes auf dem Kundenmonitor, der vom Kunden mit dem Smartphone erfasst werden kann.
Dies bleibt jedoch nur eine Option, denn grundsätzlich muss ein gedruckter Bon angeboten werden.
Wichtig: Verantwortlich für die gesetzeskonforme Bereitstellung ist auch hier wieder allein der Steuerpflichtige!
Die Meldepflicht ist in der KassenSichV verankert und fordert die An- und Abmeldung genutzter Kassen bei den Finanzbehörden.
Zunächst aufgrund von Umsetzungsproblemen noch verschoben, wird sie aber zum 01.01.2025 Pflicht!
Kontaktieren Sie also unbedingt Ihren Kassenlieferanten oder das Steuerbüro, damit Sie fristgerecht auch diese gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen.
Unverbindliche Informationen zum Thema finden Sie auch auf unserer Webseite im Bereich Kasse 2020.
Gute Planung beim Kassenkauf spart richtig Geld!
Wo kauft man eine Kasse für Handel oder Gastronomie?
Prinzipiell werden Kassensysteme über zahlreiche Kanäle angeboten. Im Internet wächst die Zahl der Anbieter, die Systeme günstig und optisch ansprechend verkaufen wollen. Neben vielen seriösen Unternehmen haben sich dort jedoch auch Anbieter positioniert, die in der Realität wenig Gegenwert bieten.
Die Kasse hat Priorität im Betrieb und als Speicher Ihrer Finanzen!
Entscheidend bei der Wahl des Kassenlieferanten sind ausschließlich Ihre persönlichen Anforderungen. Beachten sie dabei, dass moderne Kassen keine Zählmaschinen sind, sondern wichtigste Komponente im Betrieb des Unternehmens und zur täglichen Arbeitsentlastung!
Kernfragen:
Wie lange ist die Kasse täglich in Betrieb? Z.B. 7 Tage 7/14h sollte sie robust sein
Wie oft wird am Tag in Ballungszeiten kassiert? Nicht die Gesamtanzahl pro Tag, sondern die Nutzung zu Spitzenzeiten ist ausschlaggebend!
Steht die Kasse in direktem Blickfeld der Kunden? Dann achten Sie für ein ansprechendes Ambiente auf das Design der Kasse - ansonsten sollte sie eher neutral/unauffällig sein.
Wer bedient die Kasse? Damit ist nicht der Touchscreen gemeint – der ein absolutes Muss ist für sinnvolle Investition und Voraussetzung zur leichten Bedienung auch durch Aushilfskräfte. Die Frage zielt auf Körpergröße und Anzahl der Bediener - also sollte sie individuell höhenverstellbar sein. Eine robuste Kasse ist immer sinnvoll, den Grad bestimmt die Umgebung (z.B. Drogeriemarkt, Autoteilehandel oder Gastronomie/Hotellerie)
In welcher Umgebung steht die Kasse? Z.B. Gastronomie und Bäckereien mit bisweilen hohen Anforderungen hinsichtlich Hitze und Staub.
Was passiert bei einem Ausfall? Diese Frage ist essentiell, denn ohne Kasse wird es kritisch – nicht nur im Filialbetrieb. Unternehmen mit mehreren Kassen in der Filiale sind entspannter, da der Ausfall einer Kasse von einem anderen System aufgefangen wird
Welchen Service bietet der Lieferant? Wann ist er erreichbar, wie schnell ist er vor Ort und wobei kann er unterstützen (Installation, Fehleranalyse etc.)
Ebenfalls wichtig: In welcher Branche arbeiten Sie? Kennt der Lieferant die Branche und somit Ihre Anforderungen? Nur so kann er Sie mit sinnvollen Tipps unterstützen.
Es gibt noch zahlreiche weitere Fragen, die Sie stellen können. Tun Sie es! Wenn der Lieferant nicht antworten will/kann, ist er womöglich nicht der richtige Partner.
Aus unserer Erfahrung empfehlen sich – vom Einplatz- bis zum länderübergreifenden Filialprojekt – immer die professionellen Anbieter. Dies sind branchenspezialisierte System- und Softwarehäuser und natürlich der Kassenfachhandel vor Ort. Letzterer ist für weitläufige Installationen jedoch oft nicht aufgestellt, arbeitet aber eventuell mit anderen Partnern zusammen.
Als Distributor dürfen wir weder Software noch Kassen an Endkunden verkaufen, nennen Ihnen aber gerne unverbindlich einen oder mehrere Ansprechpartner für Ihre Branche.
Was muss für eine zertifizierte Kasse bezahlt werden?
Der Preisbereich ist groß – von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro ist alles möglich und berechtigt. Anspruch/Aufgabenbereich und Laufzeit spielen eine große Rolle. Das ist bei Fernsehern und Autos nicht anders – mit dem Unterschied, dass eine Kasse kritisch für Betriebsablauf und Steuerbemessung ist!
Es macht also Sinn, sich eingehend von Fachpartnern beraten zu lassen.
Grundsätzlich sollten diese Überlegungen die Entscheidung bestimmen:
Was muss die Kasse können? Es macht Sinn, Kassen gleich mit zusätzlichen Aufgaben zu belegen.
Ein PC-System ist aktuell leistungsfähig genug, viele weitere Aufgaben (Warenwirtschaft, Verbindung zum Onlineshop oder Onlinereservierung, Wareneingang, Werbung über Kundenmonitore etc.) darzustellen.
Spielt das Design eine Rolle? Wer viel Geld in den Ladenbau steckt, sollte bei der Kasse nicht sparen. Die Kasse wird vom Kunden immer gesehen…
Ist Qualität wichtig? Lange Öffnungszeiten und schubweise Vollauslastung können Kassensysteme belasten. Hohe Qualität zahlt sich aus, denn ein Kassenausfall bedeutet Geldverlust. Auch hier gilt der Grundsatz: Man bekommt, was man bezahlt.
Den Betriebsablauf stört jeder Ausfall. Hat man aber genügend sofort verfügbare Ersatzsysteme, kann man das Thema gelassen angehen.
Nachkaufgarantie: Vor allem im Filialwesen sind Produkte wichtig, die über einen längeren Zeitraum baugleich nachgekauft werden können. Geringerer Serviceaufwand und besseres Kundenerlebnis sind das Ergebnis einer homogenen Kassenlandschaft.
Wieviel Unterstützung und Service benötige ich – und wie schnell?
Vorab: Niemand arbeitet kostenlos! Service kostet zurecht Geld – hier darf nicht gespart werden. Vertrauensvolle Lieferanten erklären Ihnen das Serviceangebot und erläutern die Preise.
Tipp: Fragen Sie sich, ob Sie zu den Preisen arbeiten würden…
Apropos Vertrauen: Die Kasse zählt zu den wichtigsten Bausteinen Ihres Geschäfts! Bewerten sie sie ebenso hoch wie Ihre Bank- und Steuerdaten. Wem würden Sie diese anvertrauen? Lassen Sie sich also nicht durch vermeintlich gute Angebote drängen und behalten Sie einen kühlen Kopf. Der langfristige Erfolg Ihres Unternehmens ist mit Ihrem Kassensystem eng verknüpft.
Zuletzt: Sehen Sie die reellen Kosten! Neben den (teilweise nicht exakt bezifferbaren) Einsparungen im Arbeitsablauf errechnet sich der effektive Kaufpreis immer auf die gesamte Laufzeit – im Kassenbereich sollten es 5-7 Jahre sein!
Formel: Kaufpreis der Kasse + Servicekosten + eventuelle monatliche Gebühren (z.B. Software) = Gesamtpreis
Keinesfalls!
Auch jede noch so gut gemachte und gemeinte Informationsseite kann immer nur subjektive Sicht und Kenntnisstand des Autors darstellen - so wie auch bei unserer Seite!
Rechtssicher können Sie nur von den steuerberatenden Berufen und von Finanzbehörden mit Informationen versorgt werden.
Und nicht vergessen: Steuerrechtlich verantwortlich für die korrekte Umsetzung der KassenSichV ist ausschließlich der Gewerbetreibende - nicht der Fachhändler und auch kein Webshopanbieter.
Eine aktuelle Übersicht unseres Kenntnisstandes mit vielen Links zu Informationsquellen finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Kasse 2020 - unter News/Branchenthemen.
Ebenso können wir die offiziellen Webseiten des Bundesfinanzministeriums, der Länderfinanzministerien und des BSI empfehlen.
Im Zuge der Kassensicherungsverordnung kann das Finanzamt die Möglichkeit, jederzeit und ohne Ankündigung, während der Öffnungszeiten im Geschäft die Ordnungsmäßigkeit der Kassen überprüfen - der sog. Kassennachschau. Hierzu muss dem Prüfer sofort Zugang zur Kasse gewährt werden und ein Mitarbeiter zur Verfügung stehen, der zum Ablauf einer Kassennachschau geschult ist. Dieser Punkt ist vielen nicht bekannt!
Was muss bereitgestellt werden? Hier eine Übersicht basierend auf Informationen der Finanzministerien - wie immer ohne jedwede inhaltlich rechtliche Verpflichtung :
Der Steuerpflichtige ist bei einer Kassen-Nachschau zur Mitwirkung verpflichtet (§ 146b Abs. 2 AO). Neben der Gewährung bzw. Erfüllung des Datenzugriffsrechts hat er auf Anforderung die Verfahrensdokumentation zum eingesetzten Aufzeichnungssystem einschließlich der Informationen zur TSE vorzulegen.
Eine ausführliche Verfahrensdokumentation sollte mindestens enthalten:
• Ersteinrichtungsprotokoll
• Änderungsprotokolle, inkl. Listen mit Gültigkeitszeitraum und fortlaufender Nummer, S. 825
• Programmierrichtlinien
• Fehlerprotokolle
• Bedienungshandbuch
• Programmierhandbuch
• Programmbeschreibung
• Arbeitsanweisungen an das Personal
• Exportanleitungen für eine Kassen-Nachschau bzw. Außenprüfung
• Nachweise für Zertifikate der TSE
Hinweis:
Steuerberater sollten gemeinsam mit ihren Mandanten den Datenzugriff im Rahmen einer Kassen-Nachschau vorbereiten. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlage-pflichtigen (Einzel-)Daten jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.
Neben einer aktuellen Verfahrensdokumentation sollte für den direkten Datenzugriff im elektronischen Aufzeichnungssystem die Position (ein Mitarbeiter) namens „Betriebsprüfer“ eingerichtet werden. Diesem sind umfangreiche Leserechte einzurichten, d. h. ihm müssen mindestens die gleichen Zugriffsrechte eingeräumt werden wie dem Unternehmer selbst.
Da eine Kassen-Nachschau stets unangekündigt durchgeführt wird, kann es zu der Situation kommen, dass der Unternehmer selbst nicht im Unternehmen (oder in der Filiale) angetroffen wird. In einem solchen Fall muss dann die oben erwähnte Person, die über alle wesentlichen Zugriffs- und Benutzungsrechte des Kassensystems verfügt (Mitarbeiter oder Filialleiter), die entsprechenden Mitwirkungspflichten des Unternehmers in Bezug auf das Kassensystem erfüllen. Die Kassen-Nachschau wird zu den üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen Unternehmens durchgeführt und kann so bei bestimmten Branchen, z. B. bei einer Bar oder Diskothek, auch in die späten Abendstunden fallen. Da zu solchen Abend- oder Nachtzeiten ein Kassenaufsteller nur bedingt zu erreichen sein wird, sollten die notwendigen Rechte am Kassensystem bereits eingerichtet und entsprechende Anweisungen bzw. Anleitungen in der Verfahrensdokumentation hinterlegt worden sein.
Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/864765/
Die gesetzlichen Vorgaben sind in der AEAO §146a Unterpunkt 7 definiert.
Dabei ist die schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme der TSE-Lösung bei gleichzeitiger Dokumentation anzustreben.
In der Praxis wichtig:
- Defekte TSE sofort dem Lieferanten schriftlich melden
- Bitte nicht einfach gegen neue TSE tauschen, sondern auf Information/Austausch seitens des Herstellers warten. Es kann ja auch durchaus sein, daß der Hersteller die vermeintlich defekte TSE wieder in Betrieb setzen und mit den vorhandenen Daten weitergearbeitet werden kann. (Formatierungsfehler, PIN und PUK gesperrt ) ==> Es gibt seitens der Hersteller kein grundsätzliches Vorabaustauschprogramm oder Gutschrift. Die genaue Vorgehensweise wird individuell vom Hersteller pro Defektfall vorgegeben!
- Defekte TSE nach Aufforderung zur Reparatur/Austausch einsenden
- Eventuelle Austausch TSE dann erst wieder im System wieder installieren
- den gesamten Ablauf und die Information des Herstellers schriftlich zu dokumentieren, um den gesamten Defektfall und die Zeit der Nichtinbetriebnahme der TSE im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen - auch Jahre später.
Absolut wichtig: Der Endbenutzer ist für die Sicherung der Daten verantwortlich!! Es empfiehlt sich, täglich eine Sicherung der TAR Dateien extern/auf der Kasse durchzuführen, was viele Kassensoftwarelösungen automatisch im Hintergrund erledigen. Die Bonpflicht bleibt ebenso bestehen und die aufzubewahrenden Belege können als Nachweis bei Prüfungen herangezogen werden, ebenso in manchen Fällen die CSV Dateien der Kassenlösung.
Und nicht vergessen: Diese Informationen basieren auf den Erfahrungen der QUAD GmbH und geben keine rechtssichere Beratung. Hierzu bitte die Finanzbehörden bzw. die steuerberatenden Berufe konsultieren!
RETAIL HARDENED - das ausschlaggebende Argument.
Entwickelt und eingeführt von IBM - praktiziert und weitergeführt von TOSHIBA.
Der Erwerb des besten Produkts ist das Ziel einer jeden Investition!
Leistung definiert sich nicht mehr als technische Abrechnungskapazität, sondern in möglichst langer Nutzungsdauer - speziell robuster Hardware - homogenem und damit preiswert zu betreibendem Kassenumfeld - Lieferantensicherheit - Einhaltung gesetzlicher Vorschriften - hohem Prestigewert - und letztendlich in der ökologischen Bilanz.
Treffen sie Ihre Entscheidungen also mit und Sicherheit.
Ihre Investition - Ihre Entscheidung - Ihre Verantwortung - Ihre Zukunft.
RMA - Fernwartung inklusiv bei Toshiba Kassen- und Kiosksystemen
Die Abkürzung RMA steht für "Remote Management Agent" (Fernwartung)
Dieses außergewöhnliche Tool von Toshiba (urspünglich von IBM) ermöglicht in Verbindung mit der Software "Toshiba Director" komplette Fernwartung und Katalogisierung Ihrer Toshiba Kassenhardware. Sie stellt ein Unterscheidungsmerkmal zum Mitbewerb dar - und ist kostenfrei im Lieferumfang enthalten.
Es wird nur 1 Basisrechner (Server) benötigt, auf dem die Software "Toshiba Director" installiert ist - egal wo auf der Welt. Mit diesem Server wird dann 1 Rechner pro Filiale angesteuert, an den alle Kassen vor-Ort über ein Netzwerk angeschlossen sind.
Viel mehr als der Statusbericht äußert: die Optionen des RMA-Tools
• Übertragung des aktuellen Systemstatus
• Längerfristige Aufzeichung der Systemzustände
- z.B. Temperatur CPU, Auslastung HDD
• Event-basierende Information des Administrators
- z.B. bei mehr als 80%iger HDD-Auslastung erfolgt Info an Administrator
• Tiefreichende Kontrolle angepasster Peripherien
- z.B. Anzahl ausgeführter Cuts bei Bondruckern
• Automatisierte Planung des Hardwareservice VOR Auftreten des Fehlers
- z.B. bei Anzahl Cuts >3 Mio.: Schneidwerk am Bondrucker tauschen
• Komplettes Asset-Management
- z.B. Auflistung sämtlicher Hardware mit Seriennummern, Bios-Status etc.
• Automatisiertes Ausrollen von Bios-Aktualisierungen online
... und Vieles mehr.
Lassen Sie sich die umfassenden Leistungen dieses Tools im Gespräch mit unserem Team erklären. Wir organisieren gerne einen Beratungstermin online oder persönlich. Fragen Sie uns!
Bislang wurden bei den Touchmonitoren sog. Singletouch-Technologien eingesetzt. Diese erfassten anhand von X- und Y-Koordinaten im Schnittpunkt die Position, wo der Finger die Touchoberfläche berührt hat.
Moderne Multitouchsysteme hingegen können mehrere Finger (je nach Technologie bis zu 10) gleichzeitig erfassen und sogar deren Bewegung messen. Dies ermöglicht viel mehr Funktionen, z.B. das "Wischen" und "Zoomen", was man es von Smartphones kennt.
Auch wenn viele Kassensoftware-Hersteller die Funktionen noch nicht integriert haben, so wird Multitouch zumindest von aktuellen Betriebssystemen unterstützt und ist darüber hinaus wichtig für zukünftige Weiterentwicklungen.
Denn die Kasse von heute sollte auch viele Jahre mit neuen Entwicklungen eingesetzt werden können.
Wie groß ist mein Bildschirm wirklich?
Die Hersteller definieren Größenangaben in Zoll (") - 1 Zoll entspricht ca. 2.54 cm. Die Größenangabe bezieht sich nicht auf Breite oder Höhe, sondern auf die Diagonale des Monitors - also die Entferung von der unteren linken zur oberen rechten Bildschirmecke.
Tipp: Nicht nur die Größenangabe eines Monitors ist entscheidend - auch die Auflösung ist im Kassen- und Selfcheckoutbereich wichtig.
Und hier spielt die Helligkeit des Bildschirms (angegeben in cd/m2) die entscheidende Rolle > je höher ihr Wert, desto besser das Bildergebnis bei direkter Sonneneinstrahlung oder Halogenlicht.
Ebenfalls von Bedeutung: Der seitliche Betrachtungswinkel. Je größer er ist, desto besser lässt sich die Kasse (auch zum Thema Kundeninformation) positionieren und nutzen.
Mittlerweile wird der Zugriff auf Informationen immer häufiger mit einem QR-Code ermöglicht. Dieser quadratische Code führt zumeist auf Webseiten, kann aber auch ganz andere Informationen enthalten - je nach Ausführung sogar ganze Patientenakten.
Der QR Code gehört zur Familie der 2D Codes, wobei das 2D für zwei Dimensionen steht.
Im Gegensatz zu dem 1D Barcode - also z.B. der bekannte Strichbarcode auf den Produkten - wird vereinfacht beim 2D Code sowohl horizontal als auch vertikal gelesen.
Dabei erfassen die Scanner Breite und Verhältnis der hellen und dunklen Bereiche im Code und errechnen daraus die Information.
Damit dies schnell umgesetzt werden kann, setzt man aktuell auf Imagertechnologie, die quasi ein Foto des Codes macht und aus dem 2D Code die Informationen entschlüsselt.
Auch Smartphones nutzen die interne Kamera zur Erfassung der Codes, eine entsprechende Software übersetzt sie.
Professionelle 2D Imager aus unserem Auto-ID Bereich bieten viele zusätzliche Leistungen - so erfassen sie neben dem QR-Code auch andere 2D- und 1D Codes superschnell und sind zudem in der Lage, auch beschädigte Codes einwandfrei zu lesen.
Fazit: 1D-Barcodescanner sind auf die herkömmlichen Barcodes beschränkt, 2D-Imager können sowohl 1D als auch 2D Codes (wie den QR-Code) lesen und sind damit zukunftsfähiger - ein weiteres Einsatzbeispiel ist die Erfassung von Kundenkarten vom Handydisplay.
Beim Thermoverfahren wird die Bedruckung der Oberfläche nicht durch "Druck" erzeugt, sondern durch punktuelle Erhitzung. Hierzu muss die Oberfläche chemisch vorbereitet werden - normales Papier kann mit diesem Verfahren nicht bedruckt werden.
Durch punktgenaue Erhitzung der Thermopapieroberfläche verfärbt sich diese dunkel, sodass Buchstaben oder komplexe Zeichnungen darstellbar sind. Moderne (Bon-) Drucker können den Hitzegrad pro Punkt sogar individuell regeln. Mit dieser Technik lassen sich prinzipiell mehrfarbige Drucke erzeugen - teureres Papier vorausgesetzt.
Vorteile Thermodruck:
• Sehr schneller Druck
• Hohe Druckdichte
• Wesentlich leiser als Nadeldruck
• Robuster als Nadeldruck, da kaum bewegliche Teile
• Thermodruckkopf mit hoher Lebensdauer
Nachteile Thermodruck:
• Hitzeempfindliche Papieroberfläche
• Druck kann durch Sonneneinstrahlung/Hitzeeinwirkung schwärzen
• Thermopapier ist gegenüber Normalpapier nur begrenzt haltbar
Voraussetzung Thermodruck:
• Thermodruckfähiger Bon- bzw. Etikettendrucker
• Papier- bzw. Etikettenrolle muss thermobeschichtet sein!
Wie beim reinen Thermodruck geschieht auch hier die Bedruckung der Oberfläche nicht durch "Druck", sondern punktuelle Erhitzung.
Im Gegensatz zum Thermo-Verfahren aber muss die Oberfläche des Papiers nicht chemisch vorbereitet sein, es kann normales Papier eingesetzt werden - oder synthetische Materialien. Das Thermo-Transferverfahren wird häufig im Etikettierungsbereich eingesetzt.
Vorgang: Zwischen Thermodruckkopf und zu bedruckender Oberfläche wird ein Farbband geführt, das aus Wachs, Harz oder einem Gemisch aus beiden Materialien besteht. Durch die punktgenaue Erhitzung der Farbbandoberfläche verfärbt diese die darunter liegende Oberfläche, so dass Buchstaben sowie auch komplexe Graphiken darstellbar sind.
Je nach Einsatzgebiet empfehlen sich Normalpapieretiketten (preiswert) oder synthetische Versionen (sehr haltbar). Die Wahl der Etikettenoberfläche bestimmt auch die Wahl des Farbbandmaterials. So werden Normalpapieretiketten oft mit Wachs, synthetische Etiketten mit Wachs/Harz-Kombinationen bedruckt.
Vorteile Thermotransferdruck:
• Sehr schneller Druck
• Bessere Druckqualität im Vergleich zu Thermodruck (bis zu 600 dpi)
• Freie Wahl der Oberfläche
• Wesentlich leiser und robuster als Nadeldruck
• Kein Ausbleichen der Bedruckung - je nach Material auch nicht unter extremen Temperaturen bzw. chemischen Einflüssen
Nachteil Thermodruck:
• Insgesamt teurer durch den zusätzlichen Einsatz von Farbband
Voraussetzung Thermotransferdruck:
• Spezielle Farbbänder (Thermotransfer-Folien)
Powered USB bezeichnet eine USB-2.0 Schnittstelle, die über eine zusätzliche Stromversorgung verfügt. Farblich entsprechend gekennzeichnet, können Peripherien mit 12V oder 24V angeschlossen werden.
Der Vorteil neben der Ersparnis eines zusätzlichen Netzteils ist die feste Arretierung des Powered-USB-Kabels, vergleichbar mit einem Netzwerkkabel.
Powered USB-Schnittstellen können auch für Standard-USB-Peripherien genutzt werden. Das erhöht die Anzahl der verfügbaren Schnittstellen.
Beispiel:
24V USB zur Ansteuerung und gleichzeitigen Stromversorgung eines Bon-Druckers.
12V USB zur Ansteuerung und gleichzeitigen Stromversorgung eines Touch-Bildschirms.
Eine neue Generation der USB-Schnittstelle, die nicht nur deutlich höhere Datenübertragungsraten ermöglicht, sondern je nach Modell viele weitere Funktionen wie Monitoransteuerung und Stromversorgung übernehmen kann.
Erste Kassenhersteller haben diese neue Technologie bereits in ihrer Hardware integriert.
Wir sind Montags bis Freitags von 08:30 bis 17:30 Uhr telefonisch unter +49 2941/2801-0 erreichbar. Ebenso freuen wir uns auf Anfragen per Email unter info@quad.de oder über den Kontaktbutton dieser Webseite.
Alle Details mit Durchwahlen zu den Bereichen und Teams erwarten Sie auf dieser Webseite im Bereich "Kontakt"
Kurz zusammengefasst: Jedes Unternehmen, welches bei uns gekaufte Produkte direkt oder indirekt an deren Endkunden weiter veräußert, kann bei uns einkaufen.
Diese Wiederverkäufer der IT Technologie können beispielsweise Fachhändler, Softwarehäuser, Systemhäuser, Beratungsunternehmen oder Integratoren bzw. Produzenten sein.
Als Distributor - und somit offizieller Vertreter der jeweiligen Markenhersteller -
Selbstverständlich können uns auch Endkunden mit Projektanfragen kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern bei der Beratung und Analyse und finden den passenden Fachpartner für Ihr Anliegen.
Interessierte Neukunden senden uns einfach ein Email mit den Nachweisen zur Wiederverkäufertätigkeit (Gewerbenachweis, HR Auszug etc) zu bzw. füllen das Neukundenformular dieser Webseite aus. Wir melden uns umgehend!
Im Bereich Kontakt/Buchhaltung/SEPA Lastschrift können Sie das Formular herunterladen.
Bitte nicht vergessen das Original auch noch einmal gegengezeichnet zur QUAD GmbH zurückzusenden.
Fragen? Unsere Buchhaltung erreichen Sie unter +49 2941/2801-750 bzw. buchhaltung@quad.de
Über alle Produktgruppen können sich unsere Kunden telefonisch an die Rufnummer +49 2941/2801-900 wenden oder gleich ein Email mit Details an support@quad.de senden.
Von dort leiten wir Ihr Anliegen an die entsprechenden Spezialisten weiter.
Wichtig: Bitte halten Sie die Seriennummer bzw. unsere Rechnungsnummer des Produkts bereit, da wir unseren Premiumsupport verständlicherweise nur für bei uns gekaufte Produkte anbieten können.
Die Betreuung von Endkunden übernimmt stets der Fachpartner. Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihren Lieferanten - er wird dann ggfs. umgehend Kontakt zu uns aufnehmen.
Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Garantie können sich unsere Kunden direkt an unsere RMA-Abteilung telefonisch unter +49 2941/2901-700 oder Email RMA@quad.de wenden.
Dort wird die Zusammenarbeit mit unserem technischen Support koordiniert und weitere Schritte veranlasst.
Vor jeder Zusendung muss eine individuelle RMA-Rücksendenummer bei unserer RMA-Abteilung beantragt werden. Die Ablaufbeschreibung erwartet Sie auf dieser Webseite im Bereich Consulting&Support/RMA.
Wichtig: Die zugeteilte RMA-Nummer muss gut sichtbar auf der Versandverpackung des defekten Produkts vermerkt sein! Ohne die RMA-Nummer behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern bzw. deren Bearbeitung erst zeitlich verzögert aufzunehmen.
Dokumentieren Sie die Beschädigung möglichst optimal anhand von Bildern und lassen Sie sich den Zustand vom Zusteller schriftlich auf dem Auslieferbeleg bestätigen!
Anschließend bitte umgehend unsere RMA-Abteilung informieren.
Im Zweifel verweigern Sie die Annahme unter Verweis auf den beschädigten Zustand.
Nein, die Freischaltung zur Preiseinsicht und Bestellung erfolgt auch bei Bestandskunden auf Antrag - entweder per Email oder einfach als Neukundenantrag über diese Webseite unter "Mein QUAD"
Wir bieten für viele Produktreihen - auch außerhalb der gewährten Garantie - die Möglichkeit zur Reparatur an.
Kontaktieren Sie hierzu unsere RMA Abteilung und lassen sie sich beraten - denn auch aus Umweltschutzgründen ist es durchaus sinnvoll, wertvolle Geräte wieder in den Einsatz zu bringen.
Zur Resscourcenschonung zählt auch die intensive Reinigung nebst Service von Druckern, die anschließend oft noch viele Jahre gute Dienste leisten.
Ja, von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr ist unsere Abholung erreichbar. Bitte jedoch vorab um Terminabsprache!
Zentrallager QUAD GmbH, Windmüllerstrasse 30, D-59557 Lippstadt
Ein guter Beitrag zum Umweltschutz und daher unterstützen wir gern, sämtliche Rechnungen und Gutschriften nur per Email an Ihre individuelle Mailadresse zuzusenden, welche auch abweichend von Ihrer Standardadresse sein.
Hierzu reicht ein Email mit Ihrem Namen, der Kundennummer, der Geschäftsadresse und der gewünschten Emailadresse zum Rechnungseingang an rechnung@quad.de
Diesen Service können Sie jederzeit widerrufen.
Apropos: Dies gilt auch für Rechnungen an die QUAD GmbH! Lieferanten senden Rechnungen bitte ausschließlich an die steuerrechtlich relevante Eingangsadresse: rechnung@quad.de
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