Fiskal: Kassenanmeldung in D Pflicht ab 01.01.2025! Mitteilungsverpflichtung nach § 146a (4) AO
15. Juli 2024
News
Kassenpflicht, Registrierkassenverordnung, Kassensicherungsverordnung, KassenSichV
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte neben Vorgaben wie den Einsatz der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auch die Pflicht zur An- und Abmeldung jeder einzelnen Kasse bei den Finanzbehörden ein.
Da diese Meldungen jedoch prozessseitig noch nicht dargestellt werden konnten, wurde der Starttermin erst einmal verschoben.
Jetzt steht er fest: Ab 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassen in Deutschland bei den Finansbehörden angemeldet werden und bei Ausserbetriebnahme auch wieder abgemeldet werden.
Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen - entweder manuell über das Finanzportal Elster durch den Kassenbetreiber oder besser fehlerfreier mittels einer automatischen Lösung durch den Kassenanbieter.
Egal wie - die Pflicht zur Anmeldung obliegt dem Nutzer! Also unbedingt schnellstmöglich Steuerberater oder Kassenlieferanten kontaktieren.
Für Fragen hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) eine hilfreiche Webseite veröffentlicht: